Ab dem 01.01.2025 müssen alle Öfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen. Vor allem sehr alte Anlagen können vom Kaminkehrer stillgelegt werden, da diese laut Datenblatt nicht sauber & effizient genug verbrennen.
Um sich als Kachelofenbesitzer zukunftssicher aufzustellen, bietet sich der Tausch des Heizeinsatzes an, vor allem wenn die Anlage älter als 20 Jahre ist.
Sie haben dadurch folgende Vorteile:
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LEGENDE:
■ Gering
■■■■■ Hoch
□ Optional konfigurierbar
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■■■■■ Hoch
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